AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Wir haben Ihnen im Auftrag des Eigentümers bzw. des Vermieters die Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über eine Immobilie (Mietvertrag, Pachtvertrag, Kaufvertrag bzw. Optionsvertrag) nachgewiesen. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen. Bei Zustandekommen eines Maklervertrages gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für das Vertragsverhältnis zwischen uns gelten - auch für den Fall des Nachweises künftiger Vertragsgelegenheiten - die nachfolgenden Regelungen. Die im Angebot / Exposé genannte Courtage gilt als vereinbart. Deren Akzeptanz ist Grundlage und Voraussetzung für weiterführende Verhandlungen, Gespräche bzw. für die Übermittlung von weiterführenden Informationen und Unterlagen des angebotenen Objektes sowie für die Herstellung eines Kontaktes zum Eigentümer. Die genannte und vereinbarte Courtage ist bei Abschluß des Kauf-/ Miet-/ Pacht- oder Optionsvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Die Courtage ist verdient, sobald aufgrund unserer Nachweis- und / oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag geschlossen wird, der die rechtliche Verfügungsmacht, auch zeitweise, über unser Angebot gewährt. Für einen erfolgreichen Nachweis reicht die erstmalige Bekanntgabe des Eigentümers, des Verkäufers bzw. des Vermieters eines Objektes oder der sonstigen Gelegenheit zum Vertragsabschluß aus. Sinngemäß gilt dies auch, wenn Sie mit dem nachgewiesenen Vertragspartner oder dem Eigentümer eines nachgewiesenen Objektes einen Vertrag über ein anderes bzw. ein weiteres Objekt abschließen. Soweit Ihnen der gegenständliche oder ein künftiger Nachweis bereits bekannt ist, ist uns diese Tatsache innerhalb von fünf Tagen nach Zugang unseres Angebotes unter nachprüfbaren Angaben des vorrangigen Nachweises bzw. Ihrer sonstigen Vorkenntnis mitzuteilen. Sämtliche Nachweise und Informationen, die Sie von uns erhalten, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Im Falle unzulässiger Weitergabe und Abschluß eines Vertrages durch den Dritten, sind Sie zur Zahlung in Höhe der vereinbarten Courtage an uns verpflichtet. Das Recht zur Geltendmachung von Schadenersatz, insbesondere einer uns entgangenen Courtage von einem anderen Vertragspartner bleibt unberührt. Alle Angabe hinsichtlich des Vertragspartners oder des Objektes beruhen auf Angaben des Eigentümers, des Verkäufers bzw. des Vermieters. Wir übernehmen für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit keine Gewähr. Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Zwischenverkauf bzw. eine Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Nebenabreden werden und sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen unseres Maklervertrages bedürfen der Schriftform. Teilweise Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit des vorstehenden Inhalts unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren diese Vereinbarung im übrigen nicht.


Der Gerichtsstand ist Bad Homburg v.d.Höhe


Stand: Dezember 2022


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